Gerade bei größeren Projekten wie Pflasterarbeiten stellt sich früher oder später die Frage: Was passiert, wenn nach der Fertigstellung doch ein Mangel auftritt? Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.
Die gesetzliche Gewährleistung bei Bauleistungen
Pflasterarbeiten gelten rechtlich in der Regel als Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Für Bauwerke und mit einem Bauwerk vergleichbare Arbeiten sieht das Gesetz eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme vor. Innerhalb dieser Zeit haftet der ausführende Betrieb grundsätzlich für Mängel, die auf die Bauleistung zurückzuführen sind.
Was als Mangel gilt und was nicht
Ein Mangel liegt vor, wenn die Fläche nicht der vereinbarten Leistung entspricht, etwa durch fehlerhaften Unterbau, falsches Gefälle oder mangelhafte Verlegung. Normale Abnutzung, Frostschäden durch unsachgemäße Pflege oder Schäden durch nachträgliche Eingriffe Dritter fallen in der Regel nicht darunter. Die genaue Abgrenzung hängt vom Einzelfall ab.
Wenn nach der Abnahme etwas nicht stimmt
Zeigt sich ein Mangel, sollte er möglichst zeitnah und schriftlich beim ausführenden Betrieb gemeldet werden, idealerweise mit Fotos. Ein seriöser Betrieb prüft die Fläche vor Ort und behebt einen berechtigten Mangel im Rahmen der Gewährleistung, ohne dass der Auftraggeber dafür erneut zahlen muss.
Warum das bei einem durchgehenden Ansprechpartner einfacher ist
Wenn derselbe Betrieb, der die Fläche geplant hat, sie auch persönlich verlegt hat, lässt sich ein möglicher Mangel meist schneller einordnen als bei wechselnden Subunternehmern. Bei DS Pflasterbau übernimmt Mehmet Demir beide Rollen selbst, was die Kommunikation im Fall der Fälle vereinfacht.
Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich der Rat einer Anwältin oder eines Anwalts für Baurecht.
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Über den Autor
Mehmet DemirFachmann für Pflasterbau und Geschäftsführer von DS Pflasterbau, seit über 30 Jahren im Pflasterhandwerk tätig. Plant und verlegt jedes Projekt persönlich, ohne Subunternehmer.